Fragen zu Patenschaften

Oft gestellte Fragen zu unseren Patenschaften

 

1. Wer sind die Kinder und Jugendlichen in den Projekten?

Wir unterstützen Kinder und Jugendliche aus Familien, die ohne fremde Hilfe kaum eine Chance haben an einem sinnvollen Schulbesuch teilzunehmen.

Ebenso untersützten wir die Famlien mit regelmäßigen Nothilfen, was verhindern soll, dass Kinder z.B. zur Feldarbeit geschickt werden. Die Regel ist klar, wir helfen der gesamten Familie, dafür können die Kinder zur Schule gehen und die Kinder werden nicht weggeben an staatliche Heime. Die Frage ist nicht: „was mache ich morgen“, sondern „wie werde ich heute satt?“. Die Frage ist oft: „schneide ich nochmals etwas von meinem Schuh ab, weil die Zehen rauswachsen oder wo kann ich passende Schuhe finden?“.

Es gibt auch keine Krankenkassen oder Sozialhilfe (Hartz IV) wie z.B. in Deutschland und generell kann man sagen, daß viele Menschen erst gar nicht zum Arzt gehen, weil sie das Geld für den Arzt oder Medikamente nicht haben. Wer „unten“ ist bleibt oft über Generationen chancenlos. Die Spirale der Armut dreht sich von Generation zu Generation. Durch Patenschaften und regelmäßige Lern- und Nothilfen kann man das ändern. Dafür brauchen wir aber auch Patinnen und Paten, dafür brauchen wir Sie!

 

2. Ist die DHS anerkannt und seit wann gibt es die DHS?

Ja, die DHS ist vom Finanzamt anerkannt (mildtätig und gemeinnützig) und steht unter staatlicher Aufsicht. Die DHS ist eine anerkannte Hilfsorganisation. Patenschaftsbeiträge und Spenden sind steuerlich abzugsfähig. Die DHS gibt es seit 1991 (1991 bis 1994 als Verein, seit 1994 als Stiftung).

 

3. Bekommt mein Patenkind die Patenschaftshilfe ausbezahlt?

Nein. Das Geld kommt in einen Topf und die Kinder, Jugendlichen und deren Familien werden nach festen Grundsätzen gefördet. Die Förderung findet individuell nach Bedarf, Alter und persönlichen Eigenschaften statt.

 

4. Was bewirkt meine Patenschaft?

Es gibt (je nach Projektland sind Unterschiede möglich) regelmäßige Schulhilfen (Bücher, Schulmaterial, Schulkleidung), es gibt kostenfreie Bücher zum Lesen in unserer Projektbibliothek (Wissen, Abenteuer, etc.), es gibt kostenfreie Sprach- und Nachhilfekurse, es gibt regelmäßig Lebensmittel- und Hygienematerial für die Familie/das Umfeld des Kindes, wir organisieren Spiel- und Spaß in den Projekten, es gibt gemeinsame Geburstags- und Weihnachtsfeiern in den Projekten, es gibt Ausflüge und wir bieten eine Sozialberatung für die Kinder und Familien an Für ältere Projektjugendliche bieten wir Praktika an, wir helfen soweit finanzierbar im medizinischen Bereich. Wir helfen beim Berufsstart und wir helfen wenn es zum Studium geht. Unsere Projektländer sind Georgien, Mexiko und Philippinen. Diese Hilfe wird nur durch Ihre Patenschaften ermöglicht.

 

5. Wie erfahre ich was gemacht wird, was bekomme ich?

-Sie erhalten ca. alle 4 Monate Informationen zur Projektarbeit der DHS (E-Mail oder Printpost).
-Patinnen/Paten, Fördermitglieder und Spender/innen erhalten den jährlichen Rechenschaftsbericht der DHS kostenlos.
-Sie erhalten Ihre Jahresspendenquittung im Januar/Februar des Folgejahres (auf Wunsch auch früher).
-Wir sammeln 2-3 mal im Jahr Post bei den Patenkindern ein. Diese Postabgabe ist natürlich freiwillig. Im Durchschnitt beteiligen sich rund 95% der Patenkinder an den Aktionen.
-Sie können Ihrem Patenkind schreiben.
-Wer die Patenschaft seit mindestens einem Jahr hat kann ein Projekt, bzw. sein Patenkind besuchen. Obligatorisch: ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis muss vorlegen und der Termin muss mindestens 2 Monate vorher abgesprochen werden. Weitere Infos gibt es in unserem Büro.
-Wer bereits länger eine Patenschaft hat, erhält auf Wunsch eine Patenurkunde (Firma, Verein, privat aufhängen).
-Patinnen und Paten können am jährlichen Treffen der ehrenamtlichen Helfer/innen teilnehmen.

 

6. Wann beginnt meine Patenschaft?
Im Monat nach dem Abschluss der Patenschaft. Lastschriften werden in der Regel zwischen dem 2ten und 7ten Tag im Monat abgebucht. Wer selbst überweist den bitten wir den Betrag so zu überweisen, dass er spätestens am 07. Tag im Monat auf unserem Konto eingeht.

 

7. Gibt es Massenpatenschaften?
Nein. Generell werden 2 Patenschaften (Standardpatenschaften) pro Kind benötigt, in wenigen Fällen 3 Patenschaften. Wer möchte kann auch eine Patenschaft für ein Kind komplett übernehmen (in der Regel eine Vollpatenschaft oder alleinige Patenschaft).

 

8. Kann ich meinem Patenkind einen Brief schreiben?

Ja, natürlich. Sie schicken uns Ihren Brief per E-Mail, wir übersetzen den Brief kostenfrei für Sie und leiten ihn ins Projekt weiter, wo er Ihrem Patenkind kostenfrei zugestellt wird.

Wenn Sie keinen Computer haben, ist das kein Problem. Schicken Sie uns einen Brief mit der Post. Wir scannen den Brief, übersetzen ihn und leiten den Scan und die Übersetzung ins Projekt weiter, wo er Ihrem Patenkind übergeben wird. Ca. 40% der Patinnen und Paten schreiben den Patenkindern, ca. 60% schreiben nicht.

Wichtig: Briefe dürfen die folgende Größe nicht überschreiten: 2 DIN A 4 Seiten, Mindestgröße Arial 12. Es können auch Fotos beigelegt werden. Wenn Sie etwas an unser Büro schicken, bitte nur den Brief schicken und ggf. Fotos. Schicken Sie bitte keine Geschenke, auch keine Kugelschreiber, etc. Wir können die Kugelschreiber nicht scannen und ins Projekt schicken und wir nehmen auch keine Waren (auch wenn es nur ein Kugelschreiber ist) mit über den Zoll. Sachen (was keine Briefe oder Fotos sind) mit der Post zu schicken, wäre zu teuer (30 Euro selbst für ein kleines Paket und es ist nicht mal sicher, dass die Post ankommt).

Deshalb: Wir nehmen nur Briefe und Fotos an. Insgesamt dürfen pro Brief maximal 3 Fotos vorhanden sein und der Brief (inklusive Fotos) darf die Größe von 10 MB (bei Mailversand) nicht überschreiten. Das reicht in 99% aller Fälle aus.

Pro Jahr sind 4 Briefe kostenfrei möglich. Sollte jemand mehr schreiben wollen, sind generell 2 Dinge zu beachten:

1. Das Kind sollte nicht das Gefühl haben, dass es moralisch verpflichtet ist für die erhaltene Hilfe jetzt „alle 2-3 Wochen“ einen Brief zurück zu schreiben. Ob Kinder Briefe schreiben oder nicht, ist den Kindern überlassen. Das ist freiwillig und wird von uns nicht forciert. Deshalb haben wir die Regel der 4 kostenfreien Briefe an das Patenkind eingeführt. Es reicht wirklich zu 99% aller Fälle aus und wer schreibt, schreibt oft 2-3 mal im Jahr, der 4te Brief wird selten genutzt.

2. Wer dann doch mehr als 98/99 % der anderen Paten schreiben möchte, soll mit den Briefen die Projektkasse natürlich nicht belasten. Das Geld wird für das Lernen und die Nothilfen in den Projekten gebraucht. Deshalb ist es fair, wenn man die Mehrkosten für den Schriftverkehr selbst übernimmt. Die Kosten liegen ab dem 5ten Brief im Kalenderjahr (bis 4 Briefe sind kostenfrei) in der Regel bei ca. 5 Cent pro Wort + 5 € für die Weiterleitung über den Kinderschutz.  Die Briefe vom Patenkind an den Paten bleiben -egal wie oft geschrieben wird- kostenfrei. Weitere Infos können im Büro erfragt werden. Briefe werden in der Regel innerhalb von maximal 2 Wochen übersetzt und zugestellt.

 

9. Kann ich meinem Patenkind ein Geschenk schicken?

ja, hier gibt es 3 Möglichkeiten:

A) Sie nutzen unseren Spendenshop.

Sie bestellen etwas für Ihr Patenkind im Spendenshop. Das Projekt prüft was wirklich gebraucht wird. Wir schicken das Geld ins Projekt. Das Projekt kauft mit Ihrem Patenkind ein, macht ein Foto von der Übergabe und das wird Ihnen zugeschickt. Wir verdienen daran nichts. Wir stellen nur die realen Kosten in Rechnung. Das ist in der Regel deutlich preiswerter als ein Paket aus z.B. Deutschland in ein Projektland zu schicken. Die Postpreise sind sehr hoch. Deshalb wurde der Spendenshop in Absprache und auf Wunsch von Patinnen/Paten eingerichtet. Den Spendenshop finden Sie hier auf unserer Homepage.

B) Sie schicken selbst ein Paket ins Projekt.

Die Adresse können Sie in unserem Büro erfragen.

Hiervon raten wir aber ab.

Das hat mehrere Gründe, wie z.B.: Post kann über 1-2 Monate unterwegs sein. Post kommt nicht oder nur halb an. Post wird beim Zoll angehalten und jemand muss die Post kostenpflichtig abholen (Transportkosten, Personalkosten, Miete fürs Einlagern beim Zoll, evtl. auch Bearbeitungsgebühren obwohl schon alle Postgebühren z.B.  in Deutschland bezahlt wurden). Der Paketversand in ein Projekt ist auch sehr teuer. Er liegt schnell zwischen 30 bis 100 Euro. Letztendlich führen die Probleme mit der Post oder dem Zoll auch öfter zu häufigen Rückfragen an unserem Büro „ist das Paket schon angekommen“. Dann muss die Verwaltung wieder im Projekt nachfragen, das Projekt frägt bei der Familie und letztendlich kostet dies auch Zeit und Geld, die dann im Projekt fehlen.

Sollten jemand ein Paket schicken, geschieht dies auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten. Sollten durch den Paketversand Kosten enstehen, stellen wir diese dem Absender in Rechnung und belasten nicht die Projektkasse (die ohnehin jeden Cent braucht) damit. Dies gilt als ausdrücklich vereinbart, wenn jemand selbst etwas schicken möchte. Für die z.B. 50 Euro Porto für ein Paket ins Projekt (und da ist noch nichts drin) kann man im Projekt schon viel kaufen. Siehe Spendenshop.

C) Sie besuchen das Projekt und bringen ein Geschenk mit (ab einem Jahr Patenschaft möglich). Das geht am einfachsten und direkt. Aber auch hier empfehlen wir vorher die Vorschriften des Zolls zu lesen (Ausreiseland, Transitland, Zielland). Hier kann man direkt bei der jeweiligen Botschaft nachfragen, Zollstelle der Grenze und wir nutzen auch die Seite www.auswaertiges-amt.de um uns zu informieren.

 

10. Wie ist das mit dem Kinderschutz?

Eine Patenschaft ist eine ehrliche und selbstlose Hilfe für ein Kind. Sie ist kein Ersatz für fehlende soziale Bindungen und es entsteht kein Anspruch gegenüber dem Kind, gegenüber seiner Familie oder gegenüber der DHS. Das Leben des Kindes wird durch dringend benötigte Lern- und Nothilfen unterstützt, wie auch das Umfeld des Kindes.

In diesem Sinn ist -auch in Absprache mit den Behörden in Deutschland und den Projektländern- der Kinderschutz organisiert. Die DHS hat eigene Kinderschutzbeauftragte. Patenpost darf z.B. keine persönlichen Adressen, E-Mailangaben, etc. enthalten und läuft ausschließlich über die DHS. Sexisitische-, rassistische- wie diskriminierende Äußerungen führen zu einer Kündigung der Patenschaft von Seiten der DHS. Ebenso werden Postpakete vor einer Weitergabe an die Patenkinder auf deren Inhalt überprüft.

Wichtig: Bilder/Filme der Patenkinder, Briefe, evtl. Noten, etc. dürfen nur privat genutzt werden -soweit die Patenkinder das zur Verfügung stellen- und unterliegen dem Datenschutz. Insbesondere eine Veröffentlichung in den sozialen Netzwerken (Facebook und Co.) ist nicht erlaubt und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Wer zusätzlich zur Paten- oder Fördermitgliedschaft als ehrenamtliche Kraft mit Kindern bei der DHS arbeiten möchte, muss seit mindestens 2 Jahren in der DHS-Verwaltung oder einer DHS-Gruppe ehrenamtlich aktiv gewesen sein, verschiedene Lehrgänge absolviert haben und es sind verschiedene weitere Vorgaben (z.B. Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnis) zu erfüllen. Hier bin ich und ich will jetzt ehrenamtlich mit Kindern arbeiten, ist nett gemeint, aber das geht es nicht! Es ist wahrscheinlich wie beim Einchecken am Flugplatz. Von 100.000 Menschen würden wahrscheinlich weniger als 3 Person etwas negatives tun. Trotzdem müssen alle 100.000 Personen durch die Sicherheitskontrollen, was Zeit kostet und manchmal unangenehm ist. Der Kinder- und Datenschutz wird ernst genommen und es gibt keine Ausnahmen.

 

11. Sind besuche in einem Projekt möglich?

Ja, klar. Dabei gilt:

Jedes Projekt führt 1 x im Jahr einen Tag der „Offenen Tür“ durch. Dieser Tag der „Offenen Tür“ geht über 2 Tage. Hier kann man sich anmelden und das Projekt besuchen. Das geht schnell und einfach. Es fallen hierbei ca. 80 Euro/Person an Selbstkosten an (Verwaltung in Deutschland, Kinderschutz, Einbinden des Projektpersonals, Logistikkosten) für die erste Person, wie 40 € für jede Begleitperson. Ab dem zweiten Person werden die Kosten auf 40 €, bzw. 20 € halbiert. Hierbei verdienen wir nichts, aber die Kosten sind real. Diese Kosten soll nicht die Projektkasse tragen und dafür sollen auch keine Hilfen bei den Kindern gekürzt werden. Deshalb stellen wir diese Selbstkosten den Besuchers in Rechnung. Nähere Infos gibts im Büro.

Zusätzlich kann man einen individuellen Termin absprechen zu einem Besuch. Dieser Termin muss mindestens 2 Monate vor dem gewünschten Termin beantragt werden. Wir müssen dann mit dem Projekt abklären, dass an diesem Tag auch Zeit ist für einen Besuch. Ein individueller Besuch geht über 1 Tag. Also nicht über 2 Tage, wie der Besuch beim Tag der „Offenen Tür“. Die Selbstkosten liegen bei 130 €/ Person für den Hauptbesucher, wie bei 65 € für jede eventuelle weitere Begleitperson. Wenn jemand bereits einen zweiten Besuch durchführt, werden diese Beiträge um 50% halbiert. Also auf 65 €, bzw. auf 32,50 €. Nähere Infos mit Reisetipps gibt es im Büro.

Wichtige Infos zu Projektreisen:

1. Die Patenschaft  oder Mitgliedschaft soll seit mindestens 1 Jahr bestehen.

2. Der erste Besuch ist nur im im Projekt möglich. Man kann also beim ersten Mal nicht direkt in die Wohnung der Patenkinder und derer Familien. Folgebesuche können -wenn die Familie zustimmt- auch bei dem Patenkind zuhause durchgeführt werden.

3. Beim ersten Besuch ist ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nötig, das nicht älter als 6 Monate ist. Bei Zweit- und Folgebesuchen darf das Führungszeugnis nicht älter als 5 Jahre sein. Die DHS kann aber auch stichprobenweise ein Führungszeugnis anfordern, das nicht älter als 6 Monate ist.

4. Es gibt keine Möglichkeit mit einem Kind alleine weg zu gehen. Es ist immer ein/e Betreuer/in der DHS oder einer Behörde dabei. Beim Tag der „Offenen Tür“ gibt es ein offizielles Tagesprogramm (beim Individualbesuch gibt es dieses Programm nicht). Aber natürlich kann man einen Ausflug in der Stadt machen, Eis essen gehen, etc. Aber es kommt dann jemand mit von der DHS oder einer Behörde.

4. Die Fahrten finden auf eigene Kosten und auf eigene Haftung statt. Man bucht seine Reise selbst. Man bucht seine Unterkunft selbst. Man organisiert seine Transporte im Projektland selbst. Während des Besuchs im Projekt steht ein Projektmitarbeiter kostenfrei zur Verfügung, der auch Deutsch oder Englisch spricht und übersetzen kann. Das Büro kann Informationen geben, wie unsere Helfer/innen reisen, aber es darf aus rechtlichen Gründen keine Buchungen vornehmen oder gemeinschaftliche Fahrten organisieren. Wir würden sonst als Reiseveranstalter auftreten (auch wenn wir kein Geld dafür nehmen) und das ist nicht zulässig.

 

12. Ich bin regelmäßige Spenderin oder Spender, oder möchte eine größere Spende überweisen, kann ich auch ein Projekt besuchen?

Ja klar. Spenderinnen und Spender können ein Projekt besuchen, wenn sie seit mindestens 3 Jahren regelmäßig für ein Projekt spenden (jährlich mindestens 1 x) oder es muss sich um eine größere Spende (ab 5.000 Euro) handeln für z.B. abgesprochene Projektabschnitte (Brunnenbau, Ausrüstung für eine Schulklasse, Nothilfen, Bau von Slumhütten, etc.). Nähere Informationen gibt es im Büro, Tel. + 49 6337/ 20 900 61 oder E-Mail: post@dhs-kinderhilfe.de.

 

13. Wann endet eine Patenschaft?

Eine Patenschaft endet in folgenden Fällen:

A) Eine Patin/ein Pate kann zu jeder Zeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung wird zum Ende des Folgemonats gültig, in dem sie einging.

B) Mit der Kündigung durch das Patenkind/dessen Erziehungsberechtigten.

C) Die DHS löst Patenschaften auf oder empfiehlt die Übernahme einer Patenschaft für ein anderes Kind, wenn sich die Lebenssituation des Patenkindes deutlich verbessert hat oder das Kind/seine Familie aus dem Projekt weg ziehen.

D) Die DHS löst Patenschaften auf, wenn Projektvorgaben ständig oder sehr stark verletzt werden, wenn ein Kind nicht mehr zur Schule geht und auch keine Aussicht mehr besteht, es zum Schulbesuch zu bewegen. Die Patenschaft wird von der DHS auch gekündigt wenn Sicherheitsstandards nicht mehr ausreichend gegeben sind.

E) Wenn eine Patin/ein Pate durch ständige Anfragen und Extrawünsche die Verwaltung und das Projekt so stark beschäftigt oder stört, dass die Kosten für die Betreuung höher sind, als die Hilfe, die eingebracht wird.

F) Wenn der Kinder- und Jugendschutz bedenken anmeldet, oder/und scheinbar eine zu private Nähe (auch durch übertriebene Geschenke oder durch das Suchen von Kontakten außerhalb der offizielen Wege unserer Hilfsorganisation) zu einem Kind/seiner Familie gesucht wird. Die HIlfe ist eine bedinungslose Förderung eines Kindes/Jugendlichen und es entsteht in keiner Weise ein Anspruch gegenüber dem Kind/Jugendlichen, noch gegenüber seiner Familie. Ebenso dürfen keine Schuldgefühle oder Dankbarkeitserwartungen gegenüber dem Kind oder der Famlie aufgebaut werden.

G) Wenn das Patenkind 18 Jahre oder älter ist, die Schule nicht mehr besucht und nicht mehr studiert und keine Berufsausbildung macht, endet die Patenschaft automatisch.

H) Wenn ein Patenkind studiert oder eine Berufsausbildung macht, endet die Patenschaft mit dem Erreichen des 21. Lebensjahres.

I) Wenn ein Projekt aufgelöst wird, endet auch die Patenschaft.

 

14. Was geschieht, wenn eine Patenschaft beendet ist?

Es fallen natürlich keine Patenschaftsbeiträge mehr an. Mit dem Ende der Patenschaft endet auch der Betreuungsservice der DHS.